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Schulungs- und Bildungsveranstaltung

Veranstaltung, die erforderliche Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit vermittelt (§ 37 VI BetrVG). Betriebsratsmitglieder (Betriebsrat) sind zur selbständigen Wahrnehmung an solchen Veranstaltungen in angemessenem Umfang von der Arbeit bei vollem Lohnausgleich freizustellen. Kriterium dafür ist, daß die vermittelten Kenntnisse zur Wahrnehmung der Aufgaben als Betriebsrat unerläßlich oder erforderlich sind. Gewerkschaftliche Schulungen, kirchliche, kulturelle, staatsbürgerliche oder parteipolitische Veranstaltungen lösen keinen Befreiungsanspruch aus.

 

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