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Personenstandsaufnahme

1. Erfassung aller Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in einer Gemeinde des Bundesgebietes haben, durch Volkszählung. - 2. Jährliche Aufnahme aller in Häusern untergebrachten Haushalte und Betriebe (meist zum 20. September durch die Gemeindebehörden im Auftrage der Finanzverwaltung, die damit Unterlagen für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten gewinnt (§ 134 AO). Erfassung auf Haushaltslisten und Betriebsblättern. Außerdem werden die Listen der Versorgungsträger benutzt (z. B. der Ortskrankenkassen) zur Kontrolle, ob alle Arbeitgeber in der "Arbeitgeberkartei" enthalten sind.

 

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