Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Ortskrankenkassen

Versicherungsträger auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ortskrankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie gehören zu den Pflichtkrankenkassen. Ortskrankenkassen wurden für örtliche Bezirke, meist für den Bezirk eines Stadt- oder Landkreises, errichtet, heute vielfach Regionalisierung durch Zusammenschlüsse einzelner Ortskrankenkassen - Die Ortskrankenkassen sind zuständig für alle Versicherten, für die keine andere Krankenkasse zuständig ist.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Ortsgerichte
Ortsmittelpunkt

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : chain store | Familienzyklus | Softwarequalitätssicherung | Outright-Offenmarktgeschäfte | marketingpolitisches Submix
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum