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Ortsgerichte
als Hilfsbehörden der Justiz nach landesrechtlichen Vorschriften (z. B. in Hessen) errichtete örtliche Behörden mit Befugnissen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z. B. Unterschriftsbeglaubigungen, sowie auf dem Gebiet des Schätzungswesens.
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