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partiarisches Darlehen

1. Begriff/Charakterisierung: Darlehen, bei dem der Gläubiger an Stelle von Zinsen einen bestimmten Anteil vom Gewinn oder Umsatz erhält. partiarisches Darlehen D. ähneln der stillen Gesellschaft, Gläubiger und Schuldner sind aber nicht zu einer wirklichen Gesellschaft zusammengeschlossen. Da die Parteien den Vertrag beliebig gestalten und auch Überwachungsrecht des Gläubigers vereinbaren können, ist Abgrenzung im Einzelfall oft schwierig. - 2. Einkommensteuerliche Behandlung: Einnahmen aus p. D. sind im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen (§ 20 I Nr. 4 EStG), wenn der Darlehensgeber nicht als Mitunternehmer anzusehen ist oder das p. D. nicht zu einem Betriebsvermögen gehört.

 

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