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negative Einkommensteuer

ein die Einkommensteuer und die Personaltransfers (Transfers) integrierendes System. Jeder Bürger ohne Einkommen erhält vom Staat eine das Existenzminimum deckende Unterstützungszahlung (Transferleistung, daher n. E.); diese nimmt in dem Maße ab, wie der Bürger eigenes Einkommen erzielt. Ab einer politisch festgelegten Armutsgrenze beginnt die "positive" Einkommensteuer, d. h. die steuerliche Belastung. Die Armutsgrenze muß so gelegt werden, daß das allgemeine Existenzminimum, Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben, Arbeitnehmer-, Kinder- und Weihnachts-Freibeträge unbesteuert bleiben. - Vor-/Nachteil: Der n. E. wird eine erhebliche Einsparung an Verwaltungskosten, aber auch der Verlust des Arbeitsanreizes nachgesagt.

 

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