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Lohnsteuerbescheinigung

vom Arbeitgeber für die am Ende des Kalenderjahres bei ihm beschäftigten und für solche Arbeitnehmer, die im Laufe des Jahres bei ihm ausgeschieden sind, auszustellende Bescheinigung (§ 41 b EStG). Vordruck einer Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuerkarte. - Anzugeben sind: (1) Beschäftigungszeit des Arbeitnehmers im Kalenderjahr, (2) Höhe des entsprechenden Arbeitsentgelts (einschl. Sachbezüge), (3) Höhe der abgeführten Lohnsteuer (ggf. nach der besonderen Lohnsteuertabelle), (4) Angabe des ausgezahlten Kurzarbeiter- und Schlechtwettergelds sowie die diesen Leistungen entsprechenden Beträge im Sinne des § 32 b II Nr. 1 EStG. - Befreiung bei Teilzeitbeschäftigten oder Arbeitnehmern, bei denen gem. § 40 oder § 40 b EStG in besonderen Fällen der Arbeitslohn pauschal besteuert wurde. - Vgl. auch Verdienstbescheinigung, Lohnsteuerüberweisungsblatt.

 

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