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Kostenstrukturstatistik
laufende, vom Statistischen Bundesamt zentral durchgeführte Repräsentativerhebungen: a) Jährlich mit Auskunftspflicht bei Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, b) vierteljährlich auf freiwilliger Basis in den Bereichen Handwerk, soweit nicht zum Produzierenden Gewerbe rechnend (Handwerksstatistik), Verkehrsgewerbe (Verkehrsstatistik), Freie Berufe, Handelsvertreter und Handelsmakler, Großhandel, Buch- u. ä. Verlage (bei Verlagen, die Zeitungen und Zeitschriften herstellen, im Rahmen der Pressestatistik zweijährlich), Einzelhandel (Handelsstatistik), Gastgewerbe. - Gesetzliche Grundlage: KoStrukStatG vom 12. 5. 1959 (BGBl I 245) i. d. F. der Bekanntmachung vom 30. 5. 1980 (BGBl I 641). - Hauptsächliche Erhebungstatbestände: Kosten nach Kostenarten, ausgewählte Posten des Jahresabschlusses, Umsatz, Beschäftigte. Gliederung und Darstellung der Ergebnisse nach Wirtschafts- und Größenklassen.
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