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Kombinierter Verkehr
I. Begriff: Bezeichnung für den Transport von Gütern mit zwei oder mehr Verkehrsträgern ohne Wechsel des Transportgefäßes. Das Vorliegen eines einheitlichen Beförderungsvertrages (Durchfrachtvertrag) ist i. a. nicht zwingende Voraussetzung. Ziel des Kombinierter Verkehr V. ist es, durch Verknüpfung verschiedener Transportmittel durchgängige Transportketten vom Versender zum Empfänger (Haus-zu-Haus-Verkehr) zu bilden und dabei die spezifischen Vorteile der einzelnen Verkehrsträger zu nutzen.
II. Arten/Formen: 1. Kombinierter Verkehr V. mit unselbständigen Ladeeinheiten: Ladegefäße, die ohne Hilfsmittel nicht zur Ortsveränderung von Gütern geeignet sind. Als Ladeeinheiten kommen in Betracht a) Packstücke, Pakete, paketierte Ladeeinheiten (Bündelung von der Form nach gleichartigen Gütern unter Verwendung von Hilfsmitteln); b) Collico (kleinere, dauerhafte Transportbehältnisse in Form von Metall-Faltkisten); c) Container in unterschiedlicher Form (Übersee-, ISO-, Binnen- und Luftverkehrscontainer) und Größe (Klein-, Mittel- und Großcontainer). Für den Kombinierter Verkehr V. von besonderer Bedeutung sind die Großcontainer, die in bezug auf ihre Eckbeschläge auf Straßen-, Schienen-, und Wasserfahrzeuge ausgelegt sind. - Im Kombinierter Verkehr V. mit austauschbaren Ladeeinheiten sind im Prinzip Kombinationen zwischen allen Verkehrsträgern denkbar (Schiene/Staße, Straße/Flugzeug, Schiene/Flugzeug, Schiene/Schiff, Straße/Schiff, Flugzeug/Schiff). - Eine Sonderstellung nehmen die für den Kombinierter Verkehr V. Schiene/Straße entwickelten Wechselaufbauten ein; dabei handelt es sich um bisher nicht stapelbare Ladegefäße, die i. d. R. mit vier ausklappbaren Stützbeinen ausgerüstet sind. Wechselaufbauten können von besonders ausgerüsteten Straßenfahrzeugen ohne fremde Hilfe abgesetzt und aufgenommen werden. - 2. Kombinierter Verkehr V. mit selbständigen Ladeeinheiten (Huckepack-Verkehr i. w. S.): Transport eines Verkehrsmittels durch ein anderes. - a) Huckepack-Verkehr (i. e. S.): Verladung und Beförderung von Straßenfahrzeugen auf Schienenfahrzeugen; im Huckepack-Verkehr der Deutschen Bahn AG Beförderung von Wechselaufbauten, Sattelaufliegern und LkW mittels besonderer Wippen- und Taschenwaggons. - b) Eine Sonderform des Kombinierter Verkehr V. Schiene/Straße bildet die "Rollende Landstraße", bei der auf Spezialtiefladewaggons mit durchgehendem Boden ganze Lastzüge oder Sattelzüge (i. d. R. mit Fahrer) befördert werden. - c) Roll-on/Roll-off-Verkehr (Ro-Ro-Verkehr): Kombinierter Verkehr V. von Landfahrzeugen auf Wassertransportmitteln, wobei Kraftfahrzeuge und/oder Schienenfahrzeuge über spezielle Laderampen mit eigener Kraft ein Ro-Ro-Schiff bzw. ein Fährschiff befahren und verlassen. I. w. S. umfaßt dieser Begriff auch die Beförderung rollender Ladung ohne eigenen Antrieb (z. B. Trailer), die mit besonderen Umschlaggeräten auf das Schiff gebracht werden. - d) Barge-Verkehr: Kombinierter Verkehr V. von schwimmfähigen, antriebslosen Ladebehältern auf Seeschiffen; entwickelt zur Bildung von Transportketten Binnengewässer-See-Binnengewässer. Lash-Leichter (Bargen) werden im Binnenverkehr als Teile von Schubverbänden befördert und in Seehäfen als ganzes auf Seeschiffe verladen.
III. Durchführung: V. a. im Kombinierter Verkehr V. Schiene/Straße sind besondere Unternehmen mit der Abwicklung des Kombinierter Verkehr V. betraut. Den Großcontainer-Binnenverkehr der Bahn organisiert z. B. die Transfracht GmbH (Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG); zuständig für den europäischen Schienenverkehr mit Großcontainern ist die Intercontainer (Gesellschaft, an der die wichtigsten europäischen Eisenbahnen beteiligt sind); den Huckepack-Verkehr der Deutschen Bahn AG organisiert die 1969 gegründete Kombiverkehr KG, an der neben der Deutschen Bahn AG interessierte Verbände und Unternehmen des Straßenverkehrs- und Speditionsgewerbes beteiligt sind. Die Binnenschiffahrt ist vor allem auf dem Rhein in erheblichem Umfang am Kombinierter Verkehr V. beteiligt.
IV. Umschlag: Die Wirtschaftlichkeit des Kombinierter Verkehr V. hängt entscheidend vom Vorhandensein optimaler Schnittpunkte in der Transportkette zwischen den Verkehrsträgern ab. Als besondere Infrastruktureinrichtungen für den Kombinierter Verkehr V. haben sich zunehmend sog. Terminals herausgebildet, z. B. Hafen-Containerterminals und Container-Bahnhöfen mit besonderen Einrichtungen (Hebe- und Förderzeuge) für den Vertikalumschlag sowie Huckepack-Bahnhöfe mit speziellen Kopf- und Seitenrampen.
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