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Binnengewässer
Flüsse, Kanäle, Seen, Haffe u. a. - Zollrechtliche Überwachung des ein- und ausgehenden Schiffsverkehrs neben den zollgesetzlichen Vorschriften des über Gestellung durch die Bestimmungen der Seehafen-Zollordnung über die Meldung bei dem Ansageposten und durch die Anweisungen der für die einzelnen Binnengewässer geltenden Zollordnungen (Binnenschiffahrt-Zollordnung).
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