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Versender

I. Handelsrecht: Beim Speditionsgeschäft derjenige, für dessen Rechnung der Spediteur die Versendung durch Frachtführer oder durch Verfrachter im eigenen Namen besorgt (§ 407 HGB). Der Spediteur ist im Verhältnis zum Frachtführer Absender, im Verhältnis zum Verfrachter Befrachter.
II. Außenwirtschaftsrecht: Versender ist, wer auf Veranlassung eines Ausführers, dem er zur Lieferung verpflichtet ist, die Ware zur Erfüllung eines Liefervertrages des Ausführers an dessen gebietsfremden Abnehmer liefert.

 

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