zusammenfassende Bezeichnung für die Rechtsvorschriften, welche die Wirtschaftsvorgänge, die über die Grenzen einer Volkswirtschaft hinausgreifen, betreffen. - Grundlagen des deutschen Außenwirtschaftsrecht sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) vom 28. 4. 1961 (BGBl I 481) m. spät. Änd., die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vom 20. 12. 1966 in der Neufassung vom 18. 12. 1986 (BGBl 2671) m. spät. Änd., die VO zur Regelung der Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr vom 18. 7. 1977 (BGBl I 1308) sowie verschiedene Runderlasse Außenwirtschaft (RA). Das 1961 in Kraft getretene deutsche Außenwirtschaftsrecht beruht auf dem Grundsatz, daß alle Geschäfte mit dem Ausland zulässig sind, soweit nicht ausdrücklich Beschränkungen angeordnet sind.