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Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz

Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22. 4. 1993 (BGBl I 466) werden zur Erleichterung und Beschleunigung von Investitionen, vor allem in den neuen Ländern, für die gesetzlich vorgeschriebenen Planungs- und Genehmigungsverfahren für gewerbliche und industrielle Vorhaben umfangreiche Vereinfachungs- und Beschleunigungsmaßnahmen eingeführt. Daneben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zugunsten einer bedarfsgerechten Ausweisung und Mobilisierung von Wohnbauland verbessert. Im einzelnen sieht das Gesetz vor: (1) Erleichterungen und Beschleunigungen im Bau- und städtebaulichen Planungsrecht, (2) Vereinfachungen und Beschleunigungen bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, (3) Stärkung vertraglicher Elemente im Städtebaurecht, (4) Verkürzung des Raumordnungsverfahrens sowie die Möglichkeit des Absehens hiervon, (5) Harmonisierung von Bau- und Naturschutzrecht, (6) Beschleunigung bei der Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen und (7) befristete Straffung des Rechtsmittelweges in den neuen Ländern in Verwaltungsstreitverfahren. - Vgl. auch Erschließungsvertrag, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, städtebaulicher Vertrag.

 

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