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innerbetriebliche Werbung
interne Information. 1. Begriff: Einsatz von Werbemitteln (Lohntütenbeilagen, Plakaten, Filmen, Werbefunk etc.) im Betrieb. - Gegensatz: Verkaufswerbung (außerbetriebliche Werbung). - 2. Zweck: Förderung des Leistungswillens der im Betrieb bzw. für den Betrieb tätigen Personen, ihre Ausrichtung auf das Betriebsziel, dadurch Weckung der Leistungsbereitschaft. Schaffung aller Voraussetzungen (wie Betriebsklima, gegenseitiges Verstehen, Vertrauen und Zusammenwirken), die durch freiwilligen Beitrag der Belegschaft zu Leistungssteigerungen führen, mittels Einsatzes der Werbetechnik in Verbindung mit sozialpolitischen Maßnahmen (Partnerschaft). - 3. Beispiele: Mitwirkung bei Arbeitsplatzgestaltung, Einrichtung von Werksbibliotheken sowie Wasch- und Badeanlagen, Freizeitgestaltung, Auszeichnung verdienter Betriebsmitglieder, Prämierung von Verbesserungsvorschlägen und Intensivierung des Vorschlagwesens durch systematische Vorbereitung und Durchführung der i. W.
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