|
|
industrielles Rechnungswesen
zusammenfassende Bezeichnung für das Rechnungswesen der Industrieunternehmungen. Das i. R. wird traditionell in Buchführung, Kostenrechnung, industriebetriebliche Statistik und Planung unterteilt.
industrielles Rechnungswesen Buchführung und Bilanz: 1. Dieser Teil des i. R. umfaßt die Finanzbuchhaltung u. die Betriebsbuchhaltung sowie die aus der Buchhaltung unter Einbeziehung der Inventur entwickelte Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ggf. einschließlich Anhang und Lagebericht. Die normierte Ausrichtung dieser Rechen- und Erläuterungswerke auf die Erfordernisse der Industrieunternehmungen ist in der Wirtschaftspraxis aus zwei Gründen weit entwickelt: (1) Der Gesetzgeber des 3. Buches des HGB hat sich unausgesprochen am Modell des Industriebetriebes ausgerichtet; insbes. die Bilanzgliederung (§ 266 HGB) und die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (§ 275 HGB) orientieren sich am typischen Produktionsprozeß einer Industrieunternehmung. (2) Der Industrie-Kontenrahmen (IKR) bietet Industrieunternehmungen - gleich welche Branche, Größe und Rechtsform - Anregungen zur Aufstellung individueller, aber doch gleich strukturierter Kontenpläne. - 2. Aufgaben dieser Teile des i. R.: (1) Information, (2) Rechenschaftslegung, (3) Ergebnisfeststellung. - Vgl. im einzelnen Jahresbilanz.
Iindustrielles Rechnungswesen Kostenrechnung: Industrielle Produktionsprozesse waren seit den Anfängen der Kostenrechnung bestimmend für Aufbau, Teilgebiete, Verfahren und Abrechnungsprinzipien des internen Rechnungswesens. Bis heute stecken Überlegungen zur Gestaltung von Kostenrechnungen für Dienstleistungsunternehmen noch in den Kinderschuhen. Die derzeit in den Lehrbüchern dargestellte Kostenrechnung ist weitestgehend eine industrielle Kostenrechnung.
IIindustrielles Rechnungswesen Industriebetriebliche Statistik: Vergleichsrechnung für innerbetriebliche Vorgänge, v. a. zur Kostenkontrolle. - Beispiel: Verhältniszahlen oder Abweichungen von Richtzahlen für Warenverbrauch, Löhne, Gehälter, Beschäftigungszahlen, Verkaufsmengen und -erlöse, Rohgewinn, Reingewinn - im Verhältnis zum Umsatz bzw. zu einem Durchschnittsumsatz. - Vgl. im einzelnen betriebswirtschaftliche Statistik.
IV. Planung: Heranzuziehen sind die industriebetriebliche Statistik sowie die Ergebnisse von Buchführung und Kostenrechnung: a) für das Gesamtunternehmen in einem Zeitabschnitt, b) für Abteilungen wie Fertigung, Einkauf, Absatz, Finanzierung etc. Nach Ablauf einer Periode (Monat, Vierteljahr, Geschäftsjahr) werden dem Planungssoll die effektiven Zahlen der Buchhaltung gegenübergestellt.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|