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Herstellungsanspruch

von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Anlehnung an den Folgenbeseitigungsanspruch entwickelter selbständiger öffentlich-rechtlicher Anspruch des Berechtigten gegen Sozialversicherungsträger oder Behörde, wenn der Berechtigte aufgrund der Verletzung einer Nebenpflicht durch den Versicherungsträger einen Schaden erleidet, v. a. aufgrund der Verletzung der Auskunfts- und Beratungspflicht nach §§ 14, 15 SGB 1. Verschulden des Versicherungsträgers oder der Behörde nach allgemeiner Auffassung nicht erforderlich; rechtswidrige Verletzung der aus dem Sozialrechtsverhältnis begründeten Nebenpflicht genügt. - Anspruchsziel geht auf die Herstellung des Zustandes, wie er bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre, z. B. der Versicherte richtig beraten worden wäre. Eine vom Gesetz an sich nicht vorgesehene Leistung kann aber nicht verlangt werden. - Einzelheiten zu Voraussetzungen und Folgen des Herstellungsanspruch z. T. noch umstritten.

 

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