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Herstellungsaufwand
Begriff des Einkommensteuerrechts zur Abgrenzung gegenüber Erhaltungsaufwand. Herstellungsaufwand sind Aufwendungen, durch die entweder ein Wirtschaftsgut neu beschafft oder ein vorhandenes über seinen ursprünglichen Zustand hinaus verbessert, in seinem Wesen erheblich verändert oder wesentlich in seiner Substanz erweitert wird, z. B. Anbaukosten, Umbaukosten. Aufwendungen, die für sich allein betrachtet Erhaltungsaufwand darstellen, sind steuerlich als Herstellungsaufwand zu behandeln, wenn sie in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Herstellungsaufwand anfallen.
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