| 
                | 
              
                Amtspflichtverletzung
                 Verletzung der einem Amtsträger obliegenden Amtspflichten. Die Amtspflichtverletzung hat nicht nur dienstrechtliche Folgen, sondern auch haftungsrechtliche Bedeutung. - Vgl. auch Amtshaftung.  
                  
                
                  
                    << vorheriger Begriff | 
                     | 
                    nächster Begriff>> | 
                   
                  
                     | 
                     | 
                     | 
                   
                 
				
                      
                      
                      
                      
               
                  
                Diese Seite bookmarken : 
                | 
                |