|
|
Amtspflichtverletzung
Verletzung der einem Amtsträger obliegenden Amtspflichten. Die Amtspflichtverletzung hat nicht nur dienstrechtliche Folgen, sondern auch haftungsrechtliche Bedeutung. - Vgl. auch Amtshaftung.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|