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                Gewerbeordnung (GewO)
                 Gesetz i. d. F. vom 1. 1. 1987 (BGBl I 425) m. spät. Änd. Die Gewerbeordnung (GewO) regelt das gesamte Gewerberecht. - Inhalt: 1. Bestimmungen besonders über Zulassung, Umfang und Ausübung eines Gewerbes, Art der Gewerbebetriebe, Marktverkehr, Taxen, Arbeitsschutz für gewerbliche Arbeiter gegen mißbräuchliche Ausnutzung der Arbeitskraft, Sonntagsruhe, Lohnschutz und Betriebssicherheit, Zeugnisse. - 2. Zahlreiche Straf- und Bußgeldvorschriften, insbes. Bestimmungen zum Schutz der Arbeiter, Verbot der Unterhaltung eines genehmigungspflichtigen Gewerbes ohne Genehmigung u. a. m. (§§ 143 bis 148 b GewO).  
                  
                
                  
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