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Gewerbelehrer

1. Begriff: Lehrkräfte an gewerblichen und hauswirtschaftlichen Berufsschulen und Berufsfachschulen. Die Ausbildung erfolgte bis in die 60er Jahre an Berufspädagogischen Instituten oder ähnlichen nichtuniversitären Bildungsstätten; danach wurde die G.-Ausbildung an die Universitäten und Technischen Hochschulen verlagert (Berufs- und Wirtschaftspädagogik). - 2. Aufnahmevoraussetzung: Hochschulreife oder Fachhochschulabschluß (ermöglicht ein um bis zu drei Semestern verkürztes Studium) und Berufspraxis/Berufspraktikum. - 3. Erste Ausbildungsphase: Achtsemestriges Hochschulstudium einer beruflichen Fachrichtung (z. B. Metalltechnik, Elektrotechnik), eines allgemeinbildenden, schulrelevanten Zweitfaches und der Berufspädagogik, das mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossen wird. Z. T. wird auch noch ein reines Fachdiplom als erstes Staatsexamen anerkannt (Dipl.-Ökotrophologen, Dipl.-Agraringenieur u. ä.). - 4. Zweite Ausbildungsphase: 18-24monatiger praktisch-pädagogischer Vorbereitungsdienst (Referendariat) an einer gewerblichen bzw. hauswirtschaftlichen Berufs- oder Berufsfachschule sowie einem Staatlichen Studienseminar, der mit dem Zweiten Staatsexamen abschließt. Dieses verleiht die Anstellungsbefähigung zum Studienrat an berufsbildenden Schulen (Berufsschule).

 

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