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Taxe

I. Allgemein: Nach Wertschätzung durch öffentlich bestellte Sachverständige (Taxatoren) festgesetzter Preis oder festgesetzte Gebühr. - Vgl. auch Taxwert.
II. Versicherungswesen: 1. Vereinbarung eines festen Betrages als Versicherungswert, die für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls gelten soll (§ 57 VVG). - Unterversicherungsberechnung dann, wenn die Versicherungssumme niedriger als die Taxe ist. Herabsetzung der Taxe meist möglich, wenn sie den Versicherungswert erheblich übersteigt (um mehr als 10%). Vorkommen in der Feuerversicherung, bei der Versicherung von Kunstgegenständen, v. a. aber in der Seeversicherung. - 2. Im Schadensfall auch der durch Sachverständigen ermittelte Schadensbetrag (Schadenstaxe).

 

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