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Geschäftsräume

alle Räume, in denen der Betrieb des Unternehmens abgewickelt wird, also neben den Räumen, die der Kundschaft zugänglich sind, z. B. auch Keller, Böden, Lager, Waschräume des Personals sowie auch die Zugänge und Privatwege, die zu den Geschäftsräume führen. - Arbeitsrecht: Einrichtung und Unterhaltung der Geschäftsräume müssen gewährleisten, daß der Arbeitnehmer gegen eine Gefährdung seiner Gesundheit geschützt (z. B. genügende Beheizung, Beleuchtung und Belüftung, Instandhaltung etc.) und die Aufrechterhaltung der guten Sitten gesichert ist (§§ 618 f. BGB, § 62 HGB, §§ 120 a ff. GewO). - Vgl. auch Arbeitsschutz, Arbeitsstättenverordnung, Gewerbeaufsicht.

 

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