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Gewerbeaufsicht
staatliche Überwachung der Einhaltung von arbeitsrechtlichen und Arbeitsschutzbestimmungen durch die zuständigen G.-Behörden (§ 139 g GewO). Der Betriebsrat hat Personen der Gewerbeaufsicht durch Anregung und Beratung zu unterstützen (§ 89 BetrVG). - Vgl. im einzelnen Arbeitsschutz III 5.
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