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gemischte Konten

Konten, die Bestände, Aufwendungen und Erträge enthalten, daher auch: Bestands-Erfolgs-Konten. - 1. Typisches g. K. ist das ungeteilte Warenkonto. Es enthält im Soll den Warenanfangsbestand (Bewertung zum Einstandswert) und Wareneinkäufe (zum Einstandspreis) und den Warenrohgewinn; im Haben die Warenverkäufe (zum Verkaufspreis) und den Warenschlußbestand (zum Einstandspreis). Abschluß: a) durch körperliche Aufnahme des Warenschlußbestandes (Buchungssatz: Schlußbilanzkonto an ungeteiltes Warenkonto); b) durch Ermittlung des Warenrohgewinns (Buchungssatz: ungeteiltes Warenkonto an Gewinn- und Verlustkonto). - 2. Nach den Buchführungsrichtlinien ist die Führung von g. K. möglichst zu vermeiden, daher Auflösung ungeteilter Warenkonten in Warenbestands- und Warenerfolgskonten (z. B. Wareneinkaufskonto und Warenverkaufskonto). - 3. Wegen des Verrechnungsverbots gem. § 246 II HGB dürfen Aufwendungen grundsätzlich nicht mit Erträgen verrechnet werden. - Ausnahmen: Ausweis von Umsatzerträgen abzüglich Erlösschmälerungen, Anschaffungskosten abzüglich Liefererskonti, Saldierung von Bestandserhöhungen und Bestandsminderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen, Ausweis des Rohertrags bei kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften, Größenklassen.

 

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