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Führungskräfte

Personen oder Personengruppen, die Willensbildung und Willensdurchsetzung gegenüber anderen Personen wahrnehmen unter Übernahme der hiermit verbundenen Verantwortung (mit Entscheidungs- und Anforderungsbefugnissen ausgestattete F.). Aufgrund rechtlicher oder organisatorischer Regelungen besitzen Führungskräfte die Befugnis, anderen Personen Weisungen zu erteilen, denen diese Personen zu folgen verpflichtet sind. Bei der internen Führung, die laufend in der Unternehmung tätig ist, werden entsprechend der organisatorischen Gliederung mehrere Führungsebenen unterschieden. I. w. S. gehören auch Führungsgehilfen (z. B. Mitarbeiter in Stabstellen) zur Institution der Führung. - Der Geschäftsführung oder dem Vorstand als Kern der oberen internen Führung sind weitere, externe Willensbildungs- und Willensdurchsetzungszentren vorgeschaltet, in denen die an der Unternehmung interessierten Gruppen vertreten sein können. Hierbei handelt es sich um die Gesellschafterversammlung (Hauptversammlung) und den Beirat (Aufsichtsrat).

 

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