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fiktive Prämie

fiktive Nettoprämie, versicherungstechnischer Begriff. Maßstab für den Wert des Pensionsrechts bei gleichmäßiger Aufwandsverteilung vom Zeitpunkt der Pensionszusage bis zum vertraglich vorgesehenen Eintritt des Versorgungsfalls, auch Jahresbetrag genannt. fiktive Prämie P. ist gleich dem Betrag Nettoprämie, d. h. gleich dem Betrag, der jährlich ohne Abschluß- und Verwaltungskosten an eine Versicherungsgesellschaft zu zahlen wäre, wenn diese die zugesagte Pensionsleistung versichern würde. Die f. P. ist Bestandteil der Berechnung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Pensionsrückstellungen, der jährlich anzusetzende Wert der Gegenleistung des Arbeitnehmers für das Pensionsrecht. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern wird das Pensionsrecht zur Feststellung der Gesamtvergütung und zur Prüfung deren Angemessenheit in Höhe der f. P. angesetzt.

 

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