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Erstattung

I. Verwaltungsrecht: Schadensersatzanspruch der Behörde gegen einen Bediensteten der öffentlichen Verwaltung, z. B. bei Fehlbeträgen in öffentlichen Kassen oder Fehlbeständen in öffentlichen Lagern oder Depots gegen die verantwortlichen Personen. Einleitung eines Erstattungsverfahrens nach dem Erstattungsgesetz i. d. F. vom 24. 1. 1951 (BGBl I 87, 109) m. spät. Änd., das zu einem Erstattungsbeschluß führt, der im Verwaltungsweg vollstreckt wird und vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann.
II. Steuerrecht: Vgl. Steuererstattungsanspruch, Steuervergütungsanspruch.
III. Außenwirtschaftsrecht: Vgl. Ausfuhrerstattung.
IV. Sozialrecht: Erstattung von Beiträgen in der Sozialversicherung (Beitragserstattung).

 

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