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Depotschein

Depositalschein, beim verschlossenen Depot (Depotgeschäft) übliche Bescheinigung einer Bank über in Verwahrung genommene Wertpapiere. Als Depotschein wird auch das Stückeverzeichnis bezeichnet. Die Herausgabe der deponierten Gegenstände erfolgt nur gegen Rückgabe des Depotschein Der Depotschein ist ein hinkendes Inhaberpapier nach § 808 BGB.

 

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