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Eintrittsgebühren

entrance fees. 1. Begriff: Eine Alternative zur Zahlung von Effizienzlöhnen (Effizienzlohntheorien III 4.) stellt die Entrichtung von Eintrittsgebühren beim Abschluß von Arbeitsverträgen dar. Dieses Eintrittsgeld verfällt, falls der Arbeitnehmer (etwa wegen aufgedecktem shirking (shirking-Ansatz III) vorzeitig entlassen wird oder von sich aus kündigt. - 2. Wirkungen: Das Unternehmen erreicht dadurch niedrigere Fluktuationsraten, eine Verbesserung der Arbeitsleistung sowie den Erhalt betriebsspezifischen Humankapitals (Arbeitsmarkttheorien III 3). Andererseits entsteht ein moral hazard -Problem seitens des Unternehmers: Er kann dem Arbeitnehmer ungerechtfertigt mangelnde Leistung vorwerfen und ihn entlassen, um sich dessen Eintrittsgebühren anzueignen. Allerdings kann zum einen der damit verbundene Reputationsverlust regulierend wirken; zum andern könnten die Eintrittsgebühren in einen Pensionsfonds einbezahlt werden, auf den der Unternehmer jedoch keinen Zugriff hat. Bei einer Verwirkung des Anspruchs würde die getätigte Einlage den übrigen Arbeitnehmern zugute kommen.

 

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Eintrittsgelder

 

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