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Pensionsfonds

1. Allgemein: Einrichtung der Vermögensverwaltung und -anlage zur Finanzierung einer betrieblichen Altersversorgung. - 2. Im engeren Sinne versteht man darunter die Pensionsfonds (pension fund) angelsächsicher Prägung. Wesentliches Merkmal ist, daß die Vermögensmassen aus den Unternehmen ausgelagert sind (outside funding) und daß bei den Versorgungsempfängern eine nachgelagerte Besteuerung (d. h. Zuwendungen an den Pensionsfonds sind steuerfrei, Leistungen jedoch i. d. R. steuerpflichtig) durchgeführt wird. - Insbes. in Großbritannien und USA wird die betriebliche Altersversorgung über Pensionsfonds abgewickelt. Dort gehören die Pensionsfonds zu den größten institutionellen Anlegern. - In der Bundesrep. D. gibt es nur ansatzweise vergleichbare Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse, Unterstützungskasse). Der Grund hierfür ist, daß in der Bundesrep. D. eine reine Innenfinanzierung der betrieblichen Altersversorgung mit Bildung von Pensionsrückstellungen möglich ist (betriebliche Ruhegeldverpflichtung). Seit Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 1994 dürfen deutsche Lebensversicherungsgesellschaften die Verwaltung von Pensionsfonds (Versorgungseinrichtungen i. S. von § 1 IV VAG) betreiben. Hierzu gehört auch die Verwaltung und Anlage der Vermögenswerte. Lebensversicherungsgesellschaften dürfen auch Garantiezusagen für die Erhaltung des verwalteten Kapitals und das Erreichen einer Mindestverzinsung abgeben. - Es gibt erste Ansätze für die Einrichtung Pensionsfonds bei der Finanzierung der Beamtenversorgung auf Landesebene.

 

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