|
|
Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG); Sitz in Berlin. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin f. g. V. u. V. wird insbes. tätig (1) bei der Sicherung des Gesundheitsschutzes im Hinblick auf Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel u. ä., Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie Chemikalien, (2) beim Schutz von Mensch und Tier vor gesundheitlichen Risiken, (3) bei der Bewertung der Gesundheitsgefährlichkeit von Chemikalien, (4) beim Schutz des Menschen vor Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden, (5) bei der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, (6) bei der Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen, (7) bei der Risikoerfassung und -bewertung bei genetisch veränderten Lebensmitteln, (8) bei gesundheitlichen Fragen des Transports gefährlicher Güter. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin f. g. V. u. V. informiert im Rahmen seiner Zuständigkeit die Öffentlichkeit. Für Amtshandlungen sowie Auskünfte des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin f. g. V. u. V. werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|