Chef der Bundesregierung, gewählt vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten. - Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik der von ihm gebildeten Bundesregierung. Er leitet ihre Geschäfte nach deren von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung (Art. 65 GG). - Im Unterschied zur Weimarer Reichsverfassung ist die Rechtsstellung des Bundeskanzler erheblich stärker als die des ehemaligen Reichskanzlers. - Der Bundeskanzler kann nur durch ein konstruktives Mißtrauensvotum vom Bundestag abgesetzt werden, d. h. nur dann, wenn der Bundestag einen neuen Bundeskanzler zu wählen imstande ist (Art. 67 GG).