Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; errichtet durch Gesetz vom 9. 10. 1989 (BGBl I 1830). Beim Bundesamt für Strahlenschutz f. S. werden Vollzugsaufgaben des Bundes nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz, insbes. auf dem Gebiet des Strahlenschutzes, der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, hier insbes. die Aufgaben zur Errichtung und zum Betrieb von Endlagern, konzentriert.