Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Bilanzkontinuität

Bilanzprinzip, das eine im Zeitablauf formell und materiell gleichmäßige Bilanzierung gewährleisten soll. - 1. Ausprägungen: a) Formelle B.: Gleiche Bilanzgliederung; gleiche Benennung und Reihenfolge einzelner Posten in verschiedenen Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen eines Betriebs; z. T. auch Bilanzidentität (Schlußbilanz = Eröffnungsbilanz des folgenden Jahres). - b) Materielle B.: (1) Handelsrechtlich: Vgl. Bewertungsstetigkeit. (2) Steuerrechtlich: Wegen des in § 5 I EStG kodifizierten Maßgeblichkeitsprinzips gilt Bewertungsstetigkeit grundsätzlich auch für die Steuerbilanz; die Ausübung steuerlicher Bewertungswahlrechte in der Handels- und Steuerbilanz ist dadurch jedoch nicht ausgeschlossen (weil dies ein Beispiel für begründeten Ausnahmefall gem. § 252 II HGB ist). - 2. Durchbrochen wird das Prinzip der materiellen Bilanzkontinuität durch Bilanzberichtigungen aus rechtlichen, Bilanzänderungen aus betrieblichen Gründen, Bilanzierung aufgrund von Steuerbegünstigungen u. ä. Dies muß bei Bilanzvergleich berücksichtigt werden.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Bilanzklarheit
Bilanzkonto

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Urkundengeschäft | Kosteninformationssystem | Handeln auf eigene Gefahr | gemeine Gefahr | Insolvenzdelikte
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum