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Eröffnungsbilanz

Anfangsbilanz, Bilanz einer Unternehmung bei Gründung (Gründungsbilanz, vgl. hierzu im einzelnen dort) oder zu Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres. - Aufstellung: Die einzelnen Bilanzposten der Aktiv- und Passivseite der Eröffnungsbilanz sind als Anfangsbestände auf die Hauptbuchkonten zu übernehmen. Die Buchung erfolgt über das Bilanzkonto, auf dem die Aktivposten der Eröffnungsbilanz im Haben, die Passivposten der Eröffnungsbilanz im Soll wiedergegeben werden; dadurch ist der Grundsatz der doppelten Verbuchung gewahrt. - Buchungssätze: a) für Übernahme der Aktivposten auf die Hauptbuchkonten: verschiedene Hauptbuchkonten an Bilanzkonto, b) für Übernahme der Passivposten auf die Hauptbuchkonten: Bilanzkonto an verschiedene Hauptbuchkonten. - Bei bestehenden Unternehmen ist die Eröffnungsbilanz identisch mit der Schlußbilanz des vorhergehenden Jahres (Bilanzidentität). - Eröffnungsbilanz besonderer Art werden bei Währungsumstellungen (Währungsreform) erforderlich. Hierbei erfolgt durch Bilanzierung in neuer Währung eine Unterbrechung der Bilanzkontinuität. Solche Eröffnungsbilanz waren: Goldmark-E., DM-Eröffnungsbilanz 1948 (in Österreich: Schilling-E.) und Eröffnungsbilanz gem. DM-Bilanzgesetz 1990.

 

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