Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Bilanzberichtigung

I. Handelsrecht: Änderung von Bilanzen wegen fehlerhafter Bilanzierung (vgl. Bilanzänderung).
II. Steuerrecht: in der Steuerbilanz der Ersatz unrichtiger Bilanzansätze durch zulässige. Ein Bilanzansatz ist unrichtig, wenn er gegen zwingende einkommensteuer- oder handelsrechtliche Vorschriften oder gegen die einkommensteuerrechtlich zu beachtenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) verstößt (R 15 I und II EStR). - Bilanzberichtigung erfolgt an der Fehlerquelle. Soweit dies nicht möglich ist, Berichtigung der Schlußbilanz des ersten Jahres, dessen Veranlagung noch geändert werden kann. Nach § 4 II 1 EStG darf die Bilanz auch nach ihrer Einreichung beim Finanzamt geändert werden, soweit sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Befolgung der Vorschriften des EStG nicht entspricht. Gem. § 50 DM-Bilanzgesetz führt eine Berichtigung der Eröffnungsbilanz und der Folgebilanzen gem. § 36 auch zu einer Berichtigung der Steuerbilanzen und -bescheide. - Anders: Bilanzänderung.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Bilanzauffassungen
Bilanzbewertung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Durchschnittsprodukt | Entbindungsbeihilfen | Einrichtungskosten | Prozeßführungsklausel | direct numerical control
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum