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Zollabfertigung

alle Amtshandlungen, die aufgrund des Zollantrages des Zollbeteiligten im Rahmen der jeweils beantragten Zollbehandlung des gestellten Zollgutes erforderlich sind. Als Zollabfertigung kommen in Betracht die Abfertigung zum freien Verkehr (Verzollung, Zollfreistellung), die Abfertigung zu einem Freigutverkehr (Freigutverwendung, aktive Veredelung, Umwandlung) oder die Abfertigung zu einem besonderen Zollverkehr (Zollgutversand, Zollgutverwendung). - Keine Zollabfertigung sind die Ausfuhr unter zollamtlicher Überwachung, die Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung und die Umwandlung bei der Zollstelle unter amtlicher Überwachung.

 

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