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Zollgutverwendung

besonderer Zollverkehr, zu dem Zollgut abgefertigt werden kann, wenn eine Zollbegünstigung (Zollfreiheit oder ermäßigter Zollsatz) von einer bestimmten zollamtlich überwachten Verwendung des Zollguts abhängt. Die Zollgutverwendung bedarf einer besonderen Bewilligung. Das Zollgut darf nur zu den bewilligten Zwecken verwendet werden. Ist ein ermäßigter Zollsatz vorgesehen, so wird der sich danach ergebende Zollbetrag bei der Abfertigung zur Zollgutverwendung erhoben (Verzollung).

 

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