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Zinsrechnung
I. Begriff/Grundformeln: Finanzmathematische Berechnung der Zinsen eines Kapitals. - Zinsrechnung beruht auf der Formel: (Z = Zinsen, K = Kapital, p = Zinsfuß); bei Jahreszinsen:
(n=Anzahl der Jahre); bei Zinsen für m Monate:
;
bei Zinsen für t Tage:
.
Diese Formel wird im Geschäftsverkehr (besonders bei Banken) umgestaltet:
; d.h.
.
Diese Formel wird bei der Zinsberechnung von Kontokorrent- und Sparkonten verwandt (Kontokorrentrechnung).
II. Methoden: 1. Postenmethode: Für jeden einzelnen Posten des abzuschließenden Kontos werden die Zinszzahlen für die gesamte Zeit (Epoche) zwischen dem Wertstellungs- und einem Stichtag berechnet. Da die Zinszahlen ohne Rücksicht auf Kontendrehungen (der Haben-Saldo verwandelt sich in Soll-Saldo und umgekehrt) gerechnet werden, eignet sich diese Methode nur für Konten ohne Kontendrehungen. - Vorgehensweisen: a) progressiv (fortschreitend), indem man für jeden Buchungsposten vom Wertstellungstag bis zum Abschlußtag zählt; b) retrograd (rückschreitend), indem die Tage von jedem Posten für die Wertstellung rückwärts bis zum Abschlußtag der vorhergehenden Periode gezählt und mit 1% des Kapitals multipliziert werden. Die so errechneten Zinszahlen sind "negative Zinszahlen". Der Rohsaldo der betreffenden Periode muß deshalb aufgezinst und die positive Zinszahl auf der kapitalschwächeren Seite eingesetzt werden. - 2. Staffel- oder Saldomethode: Der jeweilige Saldo wird der Zinsberechnung zugrundegelegt. Die Tage werden unter Berücksichtigung jeder Kontoveränderung von Wertstellung zu Wertstellung gezählt. Die Rechnung beginnt mit dem Saldovortrag. Der letzte Saldo muß mit dem Saldo der Summen der beiden Kontenseiten übereinstimmen. Aus den Zinszahlensummen werden Soll- und Habenzinsen berechnet. In der Bankpraxis hat die Staffelmethode die größte Bedeutung. Sie eignet sich besonders für Konten, bei denen Kontendrehungen vorkommen. Die Zinsrechnung erfolgt entweder auf dem Konto selbst oder auf einem besonderen Blatt (Zinsstaffel).
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