Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e V

Verband zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit Sitz in Bad Homburg v. d. H. und zahlreichen Zweigstellen im Bundesgebiet. Gegründet 1912; 1949 neu gegründet. Mitglieder sind u. a. sämtliche Industrie- und Handelskammern. - Aufgaben: Förderung gewerblicher Interessen i. S. d. § 13 UWG und des § 13 AGB-Gesetz; Aufklärung und Belehrung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs und die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs; enge Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft. Klagebefugnis der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e V z. B. u. W. in der Rechtsprechung einhellig anerkannt.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
zentrale Lagerhaltung
Zentrale-Orte-Theorie

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Update | organischer Wert | Spezialitätsprinzip | Gleichbehandlung | Petri-Netze
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum