1. Begriff: Besondere Form der Bevorschussung von Waren, die sich noch auf dem Eisenbahntransport befinden. Es dient hauptsächlich zur Finanzierung des Warenexports, aber auch des Imports. Das Vinkulationsgeschäft war v. a. im Verkehr mit den ost- und südosteuropäischen Ländern stark entwickelt. - 2. Arten: a) Dem Exporteur wird die verkaufte Ware von seiner Bank bevorschußt, die sich den Frachtbrief aushändigen läßt oder ihrerseits die Ware an den ausländischen Käufer übersendet und diesen durch den Vinkulationsbrief benachrichtigt, daß er den vinkulierten Betrag (d. h. den Betrag, mit dem die Ware bevorschußt ist) an sie zu zahlen habe; häufig unter Mitwirkung einer Bank oder eines Lagerhauses am Sitze des Käufers. b) Der Importeur erhält für den Wareneinkauf einen Vorschuß von seiner Bank. Der ausländische Verkäufer der Ware liefert diese nun nicht an den Importeur, sondern an die Bank, die sie an denjenigen weiterleitet, dem sie der Importeur weiterverkauft hat, und von diesem auch den Kaufpreis einzieht.