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Unverfallbarkeit

1. Lebensversicherung: Unverfallbarkeit tritt bei den meisten Versicherungsarten nach Ablauf einer gewissen Zeit auch bei Einstellung der Prämienzahlung ein. Die Versicherung wird in prämienfreie Lebensversicherung umgewandelt, sofern der Versicherungsnehmer nicht innerhalb einer Nachfrist den Prämienrückstand begleicht. Der Wert der Versicherung wird durch das Deckungskapital dargestellt. - 2. Betriebliche Altersversorgung: Vgl. Betriebsrentengesetz (BetrAVG) II 1.

 

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