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prämienfreie Lebensversicherung

1. Begriff: Aufrechterhaltung der Ansprüche aus einer Lebensversicherung ohne Zahlung von Prämien. - 2. Arten: a) Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag. b) Lebensversicherung, die auf Antrag des Versicherungsnehmers, der keine Prämien mehr zahlen will, oder durch Kündigung des Versicherers wegen Zahlungsverzug in eine p. L. (mit entsprechend herabgesetzter Versicherungssumme) umgewandelt worden ist. Nur möglich, wenn Deckungskapital in ausreichender Höhe vorhanden. c) Lebensversicherung, die für die restliche Dauer des Vertrages aufgrund des vereinbarten Ablaufs der Prämienzahlung prämienfrei geworden ist oder durch den Eintritt eines Ereignisses, für das die Befreiung von der weiteren Prämienzahlung mitversichert war (z. B. durch den Invaliditätsfall bei eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung).

 

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