Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Invaliditäts-Zusatzversicherung, für den Fall einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit zusätzlich abgeschlossene Versicherung zu einer Lebensversicherung. - Leistungen: Prämienbefreiung für die Hauptversicherung bis zu ihrer Fälligkeit; darüber hinaus kann eine Barrente versichert werden, die je nach Vereinbarung maximal bis zur Fälligkeit der Hauptversicherung gezahlt wird. Neuere Formen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sehen eine gegenüber der Leistungsdauer abgekürzte Versicherungsdauer vor, z. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden nur dann Leistungen erbracht (bis zur Fälligkeit der Hauptversicherung), wenn die Berufsunfähigkeit bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres eingetreten ist. Bei nur teilweiser Berufsunfähigkeit bemessen sich die Leistungen nach einer bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften verschiedenen Staffel.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsrente

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Arbeiterwanderungen | Gegenwahrscheinlichkeit | Diskontbanken | Reziprozität | Partial-gift-exchange-Ansatz
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum