Zur Durchführung ihrer Aufgaben der Geldpolitik sind die Zentralbanken in einzelnen Ländern in unterschiedlichem Maß unabhängig von Entscheidungen anderer staatlicher Stellen. - Die Deutsche Bundesbank genießt nach § 12 BBankG bei der Ausübung ihrer geldpolitischen Befugnisse vollständige Weisungsfreiheit von der Bundesregierung, wenngleich die Bank unter Wahrung ihrer Aufgabe die allgemeine Wirtschaftspolitik der Regierung unterstützen soll. Die Unabhängigkeit der Zentralbank d. Z. ist allerdings nur eine notwendige, jedoch keine hinreichende Voraussetzung zur Stabilisierung des Geldwertes. Wird die Arbeit der Zentralbank nicht von einem breiten Stabilitätskonsens der gesellschaftlichen Gruppen in einem Land mitgetragen, so wird sie keine dauerhaft niedrigen Inflationsraten erreichen können. Insbes. braucht die Zentralbank Unterstützung durch eine zurückhaltende staatliche Ausgaben- und Verschuldungspolitik und durch maßvolle Lohn- und Gehaltsabschlüsse der Tarifpartner (vgl. auch Inflationsbekämpfung). - Vgl. auch Geldtheorie IV 5.