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Umwandlungsgeschäft
das in der Mitwirkung bei der Umwandlung einer bisher von einem Einzelkaufmann, einer OHG, KG oder GmbH betriebenen Firma in eine andere Rechtsform, i. d. R. die der AG, bestehende Geschäft der Banken. Meist wird ein Vorgründungsvertrag abgeschlossen, in dem der Eigentümer sich verpflichtet, seine Betriebsanlagen in eine AG einzubringen, und die Bank sich bereit erklärt, einen Teil der Aktien fest zu übernehmen und für den anderen Teil dem Voreigentümer ein Recht auf Option einzuräumen. Der letztere wird häufig, um seine Geschäftskenntnisse dem Unternehmen zu erhalten, auch in den Vorstand oder in den Aufsichtsrat der neuen AG eintreten.
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