im Umsatzsteuerrecht Recht des Unternehmers, die Regelbesteuerung zu wählen. Wegen Option bei Steuerbefreiungen: Vgl. Verzicht auf Steuerbefreiungen; wegen Option des Kleinunternehmers: Vgl. Kleinunternehmer. Auch der nach Pauschsätzen versteuernde Land- und Forstwirt kann durch Option die Regelbesteuerung wählen. Eine Optionsmöglichkeit bietet sich auch im Rahmen der Differenzbesteuerung. - Zweck der Option ist, die tatsächlich angefallenen Vorsteuern (Vorsteuerabzug) voll abziehen zu können. - Voraussetzung für eine wirtschaftlich sinnvolle Option ist die Überwälzung der durch die Option geschuldeten Umsatzsteuer.