Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

TA Luft

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, Verwaltungsvorschrift zum BImSchG, die zuständige Behörden bei Genehmigung von Errichtung und Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen gem. BImSchG beachten müssen. Erlassen am 27. 2. 1986. Inhalt: Die TA Luft enthält Emissionsgrenzwerte für zahlreiche Stoffe und Stoffgruppen und einige Immissionsgrenzwerte, ferner Bestimmungen über Meßverfahren für Emissions- und Immissionswerte. Für Altanlagen besteht die Möglichkeit nachträglicher Anordnungen. - Zweck: Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung sowie der Vorsorge dagegen (Vorsorgeprinzip).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
t-Verteilung
Tabakerzeugnisse

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Sozialwissenschaftliches Institut der Bundeswehr | Erlaßkontenrahmen | Großflächen | Interdependenz | Streik
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum