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Stiftung Warentest
auf Beschluß des Bundestages 1964 gegründetes unabhängiges Warentestinstitut; Sitz in Berlin. - Ca. 15% des jährlichen Haushalts sind Bundesmittel; Rest wird aus Publikationen der Stiftung finanziert. - Nach § 2 der Satzung ist der ausschließliche und unmittelbare Stiftungszweck die Unterrichtung der Öffentlichkeit über objektiv feststellbare Merkmale des Nutz- und Gebrauchswertes von Waren und Leistungen, die überregional in grundsätzlich gleichbleibender Beschaffenheit und in einer zu ihrer Identifizierung ausreichenden Weise angeboten werden. - Gremien der Stiftung Warentest W. sind (1) der Vorstand, (2) der ständige Beirat, der den Vorstand in allen wissenschaftlichen Fragen und Fachfragen von grundsätzlicher Bedeutung berät, (3) Fachbeiräte, von Fall zu Fall für einzelne Untersuchungen gebildet, bestehend aus Vertretern der Hersteller, Verbraucherverbänden und Sachverständigen sowie (4) der Wirtschafts-und Verbraucherausschuß, der die Untersuchungsvorhaben auswählt, deren Durchführung vordringlich erscheint, und Fachleute benennt, die als Sachverständige in einem Fachbeirat tätig werden sollen. - Wichtige Veröffentlichungen: "test", "Finanztest".
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