Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Steuerverwaltungsakte

1. Begriff/Beispiele: hoheitliche Maßnahmen, Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, (Verwaltungsakt) der Finanzverwaltung auf dem Gebiet des Steuerrechts. Der wichtigste Steuerverwaltungsakte ist der Steuerbescheid (§ 155 I AO), durch den der Fiskus seinen Steueranspruch gegenüber dem Steuerpflichtigen geltend macht. Weitere Steuerverwaltungsakte sind z. B. Feststellungsbescheide (§ 179 AO), Steuermeßbescheide (§ 184 AO), Haftungs- und Duldungsbescheide, verbindliche Zusagen (§ 204 AO), Stundung (§ 222 AO) oder auch die Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO). - 2. Korrekturmöglichkeiten: Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden nach §§ 164, 165, 172-177 AO vor Ablauf der Festsetzungsverjährung; Korrektur sonstiger Steuerverwaltungsakte (z. B. Stundung, Erlaß, Buchführungserleichterungen) durch Rücknahme (§ 130 AO) oder Widerruf (§ 131 AO); Korrektur von offenbaren Unrichtigkeiten (§ 129 AO). Eine Korrektur ist auch während des außergerichtlichen und Einspruchsverfahrens und während eines finanzgerichtlichen Verfahrens möglich (§ 132 AO).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Steuerverwaltung
Steuerverwaltungshoheit

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : CATS | Gesell | Notenkontingent | Steinkohlenbergbau | Nachkauf-Marketing
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum